Im Paragraphen 34 a der GewO heißt es im Abs. 1 "Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde". „Der Gesetzgeber will mit dieser gesetzlichen Regelung einzig und allein sicherstellen, dass Personen, welche in der Sicherheitsbranche die Verantwortung für fremdes Leben und-/ oder Eigentum tragen, auch zuverlässig, im behördlichen Sinne sind und sich für diese Tätigkeit u.a. auch eignen. (Eignen bestätigt sich durch die erfolgreiche Unterrichtung oder die bestandene Sachkundeprüfung bei der IHK.) Aber was beinhaltet eigentlich dieser Paragraph? Der Befähigungsnachweis oder Sachkundenachweis ist eine personenbezogene Bescheinigung für die nachgewiesene Sach- und Fachkunde zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit. Dieser Nachweis wird immer häufiger als Voraussetzung zur selbständigen Ausübung im Bewachungsgewerbe verlangt. Der Rahmenstoffplan für die Sachkunde gemäß § 34a der GewO umfasst 9 Themenbereiche, das BGB, das StGB, den Datenschutz, das Gewerberecht, das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die Unfallverhütungsvorschriften, den Umgang mit Menschen, den Umgang mit Waffen und die Grundzüge der Sicherheitstechnik. Durch die erfolgreich abgelegt Sachkundeprüfung bei der IHK gem. §34a der GewO, sind Ihre beruflichen Möglichkeiten im Bewachungsgewerbe wesentlich besser. Außerdem ist die Sachkunde nach § 34a eine anerkannte Qualifizierungsstufe in der privaten Sicherheitsbranche. Auch können Sie sich damit selbstständig machen im Sicherheitsgewerbe. Voraussetzung zum bestehen der Sachkundeprüfung bei der IHK sind mindestens 50 % in einer Multiple Choice Prüfung, (ankreuz Prüfung) und 50 % in einer mündlichen Prüfung zu erreichen. Mit der bestandenen Prüfung haben Sie dann die Möglichkeit in Bereichen wie zum Beispiel Bewachungen im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken (Türsteher), Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Citystreife), Kontrollgänge in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, Tätigkeiten zum Schutz von Ladendieben (Kaufhaus-, Ladendetektive), Bewachungen von Asyl- und Flüchtlingsunterkünften (nur in leitender Funktion) oder aber auch Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen (nur in leitender Funktion) zu arbeiten, mit der Unterrichtung sind Ihnen diese Tätigkeiten nicht gestattet und engen so Ihr Tätigkeitsfeld doch enorm ein.
In der alten Fassung der Bewachungsverordnung stand die Dienstanweisung unter § 10 der BewachV und dort hieß es in Absatz (2) Der Gewerbetreibende hat der Wachperson einen Abdruck der Dienstanweisung sowie der Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste (DGUV Vorschrift 23) einschließlich der dazu ergangenen Durchführungsanweisungen gegen Empfangsbescheinigung auszuhändigen. In der neuen Fassung der BewachV steht die Dienstanweisung unter § 17 und dort steht nun in Absatz (2) Der Gewerbetreibende hat der Wachperson vor der ersten Aufnahme der Bewachungstätigkeit einen Abdruck der Dienstanweisung gegen Empfangsbescheinigung auszuhändigen. Gültig ab dem 01.06.2019. Ebenfalls neu ist Regelungen bezüglich des Ausweises der Wachpersonen (§ 18 BewachV). Jede Wachperson, die u.a. eingesetzt wird bei Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion, sowie (das ist neu:) Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen auch in nicht-leitender (!) Funktion, hat sichtbar ein Schild mit ihrem Namen oder einer Kennnummer sowie mit dem Namen des Gewerbetreibenden und der Bezeichnung des Gewerbebetriebs zu tragen.
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Die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft ist eine Fortbildung in der Sicherheitsbranche in Deutschland.
Diese wurde nötig, nachdem es die gesetzliche Regelung bezüglich der geprüften Fachkraft für Schutz und Sicherheit gab. Jedoch können Sie sich bei uns nach Einzelfallprüfung bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen dafür qualifizieren und die Prüfung ablegen.
Zulassungsvoraussetzungen:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen und
- ein Mindestalter von 24 Jahren und
- die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.
Unsere Kunden sind Arbeitssuchende sowie Unternehmen der Sicherheitsbranche, die wir durch unsere qualifizierte Bildungsarbeit erfolgreich zusammenführen. Als staatlich anerkannter Bildungsträger verstehen wir unseren Lehrauftrag als zentralen Bestandteil der Ausbildung zukünftiger fachlich kompetenter Wach- und Sicherungspersonen.
Unser Ausbildungskonzept basiert auf einer ausgewogenen Kombination aus Gruppenunterricht und individueller Förderung. An unseren Standorten in Bayreuth, Ingolstadt und Coburg bieten wir ein breites Spektrum spezialisierter Kurse und Lehrgänge an, darunter unter anderem die Sachkundevorbereitung gemäß § 34a GewO, Waffensachkundekurse sowie weiterführende Qualifikationen bis hin zum Meister für Schutz und Sicherheit.
Die HD-Secure Akademie GmbH wurde von Herrn Hakan Düzgün gegründet, der als Geschäftsführer auf eine jahrzehntelange praktische Erfahrung im Sicherheitsgewerbe zurückblickt. Dieses fundierte Branchenwissen bildet die Grundlage für unsere praxisnahe und zielgerichtete Ausbildung. Dank unserer Erfahrung und unseres pädagogischen Anspruchs unterstützen wir unsere Teilnehmenden individuell, fachlich fundiert und auf höchstem Niveau.
Unser Ziel ist es, jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer dort abzuholen, wo der individuelle Kenntnisstand liegt, und sie bzw. ihn erfolgreich durch relevante Prüfungen zu begleiten – darunter:
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die Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO
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die Abschlussprüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft
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die Abschlussprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
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sowie die Meisterprüfung in der Sicherheitsbranche
Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der nachhaltigen Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
Wir arbeiten mit professionell aufbereiteten Lehr- und Informationsmaterialien, die wir regelmäßig aktualisieren. Unsere Prüfungsfragen sind systematisch nach Schwierigkeitsgraden aufgebaut und orientieren sich konsequent an den aktuellen IHK-Standards. Ergänzt wird unser Angebot durch moderne, von uns selbst entwickelte digitale Lernprogramme, mit denen unsere Teilnehmenden gezielt und praxisnah üben können.
Unsere Ausbilder sind ausgewiesene Fachkräfte mit beruflichem Hintergrund unter anderem aus der Justiz, dem Polizeivollzugsdienst sowie dem juristischen Bereich. Sie stehen unseren Teilnehmenden jederzeit kompetent und engagiert zur Seite.
Da ein gutes Prüfungsergebnis maßgeblich von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit abhängt, legen wir größten Wert auf ein offenes, individuelles und motivierendes Lernumfeld. Dieses persönliche Verhältnis bildet das Fundament für den langfristigen beruflichen Erfolg unserer Absolventinnen und Absolventen.
Darüber hinaus pflegen wir enge Kooperationen mit regionalen und überregionalen Bewachungsunternehmen sowie mit den Agenturen für Arbeit und Jobcentern. So entsteht eine echte Win-Win-Situation:
Teilnehmende profitieren von wertvollen Kontakten zu potenziellen Arbeitgebern, während Unternehmen qualifizierte Fachkräfte gewinnen – gerade in Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels.
Aufgrund unserer nachweislich hohen Bestehensquoten sehen wir uns als einen der fortschrittlichsten und leistungsstärksten Bildungsträger in der Wach- und Sicherheitsbranche. Unser Anspruch ist es, Wissen, Kompetenz und Praxisnähe auf höchstem Niveau zu vermitteln – heute und in Zukunft.
Flexibel. Digital. Zukunftsorientiert.
Die HD Secure Akademie hat ihr Bildungsangebot konsequent weiterentwickelt und digital ausgebaut. Ausgewählte Kurse können Sie jetzt bequem online absolvieren – wahlweise in Vollzeit oder Teilzeit und komplett von zu Hause aus.
Weiterbildung, die sich Ihrem Leben anpasst
Ob berufstätig, alleinerziehend oder mit eingeschränkter Mobilität – unsere Online-Kurse schaffen neue Möglichkeiten, sich flexibel und ortsunabhängig weiterzubilden. So investieren Sie in Ihre Zukunft, ohne Ihren Alltag grundlegend verändern zu müssen.
Modernes Lernen im virtuellen Klassenzimmer
Im Zuge der Digitalisierung wurde ein professionelles virtuelles Klassenzimmer etabliert – die Grundlage unseres neuen Online-Angebots.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
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✔ Keine Anfahrtswege
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✔ Ortsunabhängige Teilnahme
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✔ Strukturierter Live-Unterricht
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✔ Persönliche Betreuung durch qualifizierte Dozenten
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✔ Flexible Lernmodelle
Unsere Online-Vollzeitkurse finden vollständig im virtuellen Klassenzimmer statt.
Die Online-Teilzeitkurse kombinieren Live-Unterricht mit begleiteten Selbstlernphasen – ideal für Berufstätige.
Das passende Angebot für Ihre Ziele
Unser erweitertes Kursportfolio bietet für nahezu jede Lebenssituation das passende Weiterbildungsmodell.
Welche Qualifikation am besten zu Ihren beruflichen Zielen passt, klären wir gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.
👉 Jetzt unverbindlich beraten lassen und den nächsten Schritt in Ihre Zukunft gehen.
Das aktuelle Kursangebot umfasst:
Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gem. § 34 a GewO
(verschiedene Kurslängen, Präsenzunterricht in Vollzeit oder Online-Kurs in Voll- oder Teilzeit möglich, verschiedene Kombi-Pakete mit Erste-Hilfe-Kurs, Waffensachkunde gem. § 7 WaffG, Werkschutzlehrgang I+II)
Werkschutzlehrgang I-IV
(I+II bzw. III+IV einzeln als Online-Teilzeit-Kurs möglich oder I+II in Kombination mit der Sachkunde gem. § 34 a GewO)
Waffensachkunde gem. § 7 WaffG
(einzeln oder in Kombination mit der Sachkunde gem. § 34 a GewO möglich)
Vorbereitung auf die IHK-Prüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft
(als Präsenzunterricht in Vollzeit oder als Online-Kurs in Voll- oder Teilzeit möglich)
Vorbereitung auf die Externe Prüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
(als Präsenzunterricht in Vollzeit oder als Online-Kurs in Voll- oder Teilzeit möglich)
Umschulung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
(Präsenzunterricht / Online in Vollzeit)