Information

Aktuelle Pressemitteilungen, Bilder und Informationen

Willkommen in unserem Newsbereich. Hier finden Sie die aktuellsten Beiträge aus unserem Aus- und Weiterbildungsbereich.

Im Paragraphen 34 a der GewO heißt es im Abs. 1 "Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde". „Der Gesetzgeber will mit dieser gesetzlichen Regelung einzig und allein sicherstellen, dass Personen, welche in der Sicherheitsbranche die Verantwortung für fremdes Leben und-/ oder Eigentum tragen, auch zuverlässig, im behördlichen Sinne sind und sich für diese Tätigkeit u.a. auch eignen. (Eignen bestätigt sich durch die erfolgreiche Unterrichtung oder die bestandene Sachkundeprüfung bei der IHK.) Aber was beinhaltet eigentlich dieser Paragraph? Der Befähigungsnachweis oder Sachkundenachweis ist eine personenbezogene Bescheinigung für die nachgewiesene Sach- und Fachkunde zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit. Dieser Nachweis wird immer häufiger als Voraussetzung zur selbständigen Ausübung im Bewachungsgewerbe verlangt. Der Rahmenstoffplan für die Sachkunde gemäß § 34a der GewO umfasst 9 Themenbereiche, das BGB, das StGB, den Datenschutz, das Gewerberecht, das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die Unfallverhütungsvorschriften, den Umgang mit Menschen, den Umgang mit Waffen und die Grundzüge der Sicherheitstechnik. Durch die erfolgreich abgelegt Sachkundeprüfung bei der IHK gem. §34a der GewO, sind Ihre beruflichen Möglichkeiten im Bewachungsgewerbe wesentlich besser. Außerdem ist die Sachkunde nach § 34a eine anerkannte Qualifizierungsstufe in der privaten Sicherheitsbranche.  Auch können Sie sich damit selbstständig machen im Sicherheitsgewerbe. Voraussetzung zum bestehen der Sachkundeprüfung bei der IHK sind mindestens 50 % in einer Multiple Choice Prüfung, (ankreuz Prüfung) und 50 % in einer mündlichen Prüfung zu erreichen. Mit der bestandenen Prüfung haben Sie dann die Möglichkeit in Bereichen wie zum Beispiel Bewachungen im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken (Türsteher), Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Citystreife), Kontrollgänge in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, Tätigkeiten zum Schutz von Ladendieben (Kaufhaus-, Ladendetektive), Bewachungen von Asyl- und Flüchtlingsunterkünften (nur in leitender Funktion) oder aber auch Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen (nur in leitender Funktion) zu arbeiten, mit der Unterrichtung sind Ihnen diese Tätigkeiten nicht gestattet und engen so Ihr Tätigkeitsfeld doch enorm ein

 

 

In der alten Fassung der Bewachungsverordnung stand die Dienstanweisung unter § 10 der BewachV und dort hieß es in Absatz (2) Der Gewerbetreibende hat der Wachperson einen Abdruck der Dienstanweisung sowie der Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste (DGUV Vorschrift 23) einschließlich der dazu ergangenen Durchführungsanweisungen gegen Empfangsbescheinigung auszuhändigen. In der neuen Fassung der BewachV steht die Dienstanweisung unter § 17 und dort steht nun in Absatz (2) Der Gewerbetreibende hat der Wachperson vor der ersten Aufnahme der Bewachungstätigkeit einen Abdruck der Dienstanweisung gegen Empfangsbescheinigung auszuhändigen. Gültig ab dem 01.06.2019. Ebenfalls neu ist Regelungen bezüglich des Ausweises der Wachpersonen (§ 18 BewachV). Jede Wachperson, die u.a. eingesetzt wird bei Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion, sowie (das ist neu:) Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen auch in nicht-leitender (!) Funktion, hat sichtbar ein Schild mit ihrem Namen oder einer Kennnummer sowie mit dem Namen des Gewerbetreibenden und der Bezeichnung des Gewerbebetriebs zu tragen.

 

veli

Die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft ist eine Fortbildung in der Sicherheitsbranche in Deutschland. 
Diese wurde nötig, nachdem es die gesetzliche Regelung bezüglich der geprüften Fachkraft für Schutz und Sicherheit gab. Jedoch können Sie sich bei uns nach Einzelfallprüfung bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen dafür qualifizieren und die Prüfung ablegen.

 

Zulassungsvoraussetzungen:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen und
  • ein Mindestalter von 24 Jahren und
  • die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.

 

Unsere Kunden sind Arbeitssuchende und Firmen, die wir mit unserer Arbeit zusammenbringen möchten. Wir sehen unseren Lehrauftrag als wesentlichen Bestandteil der Ausbildung künftiger fachlich kompetenter Wach- und Sicherungspersonen. Dabei setzen wir auf eine ausgewogene Mischung zwischen Gruppen- und individuellem Unterricht. An Standorten wie Bayreuth, Ingolstadt und Coburg bieten wir diverse spezifische Kurse und Lehrgänge an, wie beispielsweise die Sachkundevorbereitung gemäß § 34 a GewO oder die Waffensachkundekurse. Herr Hakan Düzgün (Geschäftsführer und Gründer der HD-Secure Akademie GmbH) verfügt über eine jahrzehntelange Praxis im Sicherheitsbereich. Auch dank dieser Umstände gelingt es unserer (staatlich als Bildungsträger anerkannten) Firma, TN individuell, fundiert und fachspezifisch zu unterstützen. Obwohl wir alle Teilnehmer jeweils bei deren individuellem Kenntnisstand „abholen“, besteht unser Anspruch darin, nahezu sämtliche TN erfolgreich durch die Sachkundeprüfungen, die Abschlussprüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft die Abschlussprüfung zur Fachkraft für Schutz- und Sicherheit, sowie die Abschlussprüfung zum Meister in dieser Branche zu führen.

Unser Bestreben ist es jeden TN bei der erfolgreichen Eingliederung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu unterstützen.

 

Zwar arbeiten wir mit ausgereiften Lehr- und Infomaterialien, aktualisieren aber dennoch regelmäßig die Prüfungsfragen, und zwar gestaffelt nach Schwierigkeitsgraden. Außerdem stehen unseren Kunden fachkompetente Ausbilder aus den Bereichen der Justiz, des Polizeivollzugsdienstes oder dem juristischen Bereich gern zur Seite.

Schlussendlich sehen wir uns als (fachspezifische) Lehr- und Bildungsanstalt, die das maximal erreichbare an Kenntnisstand und Wissen an unsere TN in dem (nach wie vor) boomenden Bereich der privaten Wach- und Sicherheitsdienste weitergeben will. Last but not least nutzen wir selbstverständlich neueste elektronische, von uns selbst entwickelte, Lernprogramme, mit denen die Schüler Prüfungsfragen, dem IHK-Standard angelehnt, üben können.

 

 

Da ein gutes Prüfungsergebnis jedoch stets eine hervorragende Zusammenarbeit zwischen Ausbildern und Schülern voraussetzt, legen wir größten Wert auf ein offenes, vertrauensvolles und individuelles Verhältnis zu unseren Schülern, damit wir die Motivation jedes einzelnen fördern und damit das Fundament für eine erfolgreiche berufliche Karriere unserer TN setzen. Zu diesem Zweck unterhalten wir insbesondere gute geschäftliche Verbindungen zu diversen regionalen und überregionalen bewachungsgewerbetreibenden Unternehmen. Dies führt zu einer „Win-Win-Situation“: Einerseits geben wir den Schülern die Möglichkeit, ein Netzwerk zu potenziellen Arbeitgebern aufzubauen, andererseits helfen wir den Bewachungsunternehmen, gerade in Zeiten des Fachkräftemangels, entsprechende Mitarbeiter zu finden. Denn nur wer sich stetig weiterentwickelt, kann dauerhaft zu den besten Lehranstalten gehören. Dabei arbeiten wir eng mit den örtlichen Agenturen für Arbeit und den Jobcentern zusammen.

 

 

Wir, die HD Secure Akademie, sehen uns, aufgrund einer nachweisbaren hohen Bestehensquote unserer TN, als einen der fortschrittlichsten Bildungsträger in der Wach- und Sicherheitsbranche.

„Mit der Zeit gehen und Herausforderungen meistern“ lautet wohl momentan die Devise vieler Unternehmen zu Zeiten der Corona-Pandemie. Umdenken und Lösungswege suchen machte sich somit auch die HD Secure Akademie zur Aufgabe. Zukunftsorientierte und flexiblere Durchführungsmöglichkeiten der Weiterbildungskurse wurden erarbeitet. Diese machen es nun u.a. auch Berufstätigen möglich, sich weiterzubilden. Die örtliche Gebundenheit entfällt zudem durch das Angebot von Onlinekursen.

Die HD Secure Akademie nutzte die fortdauernde Corona-Pandemie zur Umgestaltung und Erweiterung ihres Maßnahmenprogrammes. So können bestimmte Kurse nun online von Zuhause aus in Voll- oder Teilzeit absolviert werden. Somit wird es nun auch den in Arbeit befindlichen Personen ermöglicht, sich berufsbegleitend fortzubilden oder auch Alleinerziehenden eine Chance gegeben, einen entsprechenden Abschluss zu erreichen. Ziel war es nahezu jedem die Möglichkeit geben zu können, in seine Zukunft zu investieren.
Da durch Corona eine Weiterführung des bisherigen Präsenzunterrichts nicht möglich war, musste eine Alternative her. Dies war der Anstoß zur Durchführung der Digitalisierung der HD Secure Akademie. Es wurde die Möglichkeit eines „virtuellen Klassenzimmers“ ausgearbeitet, welches der Grundstein für die neuen Online-Kurse darstellt. Es entfallen bei dieser Durchführungsform die bisherigen Anfahrtswege, sodass das Kursangebot nun nicht mehr örtlich gebunden ist, sondern jeder bequem von Zuhause aus teilnehmen kann. Die Online-Vollzeit-Kurse finden komplett im virtuellen Klassenzimmer statt, wohingegen die Online-Teilzeit-Kurse teils aus Unterricht im virtuellen Klassenzimmer und teils aus Selbststudium bestehen.
Aus dem umfangreichen Angebotsspektrum ist nun für jeden der passende Kurs dabei. Welcher Kurs für Sie der geeignete ist erfahren Sie bei einer individuellen Beratung.

 

Das aktuelle Kursangebot umfasst:

 

Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gem. § 34 a GewO

(verschiedene Kurslängen, Präsenzunterricht in Vollzeit oder Online-Kurs in Voll- oder Teilzeit möglich, verschiedene Kombi-Pakete mit Erste-Hilfe-Kurs, Waffensachkunde gem. § 7 WaffG, Werkschutzlehrgang I+II)

 

Werkschutzlehrgang I-IV

(I+II bzw. III+IV einzeln als Online-Teilzeit-Kurs möglich oder I+II in Kombination mit der Sachkunde gem. § 34 a GewO)

 

Waffensachkunde gem. § 7 WaffG

(einzeln oder in Kombination mit der Sachkunde gem. § 34 a GewO möglich)

 

Vorbereitung auf die IHK-Prüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft

(als Präsenzunterricht in Vollzeit oder als Online-Kurs in Voll- oder Teilzeit möglich)

Vorbereitung auf die Externe Prüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit

(als Präsenzunterricht in Vollzeit oder als Online-Kurs in Voll- oder Teilzeit möglich)

 

Umschulung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit

(Präsenzunterricht in Vollzeit)