Bewachungsunternehmer und dessen Bewachungspersonal
Bei der Waffensachkunde für gefährdete Personen, Bewachungsunternehmer und dessen Bewachungspersonal wird die sichere Handhabung der Schusswaffe intensiv vermittelt. Der Lehrgang umfasst 24 Unterrichtsstunden Theorie und 16 Unterrichtsstunden praktische Ausbildung mit der Schusswaffe.
Vorraussetzungen
Für die Teilnahme an dieser Weiterbildung sind Volljährigkeit, gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sowie ein eintragsfreies polizeiliches Führungszeugnis erforderlich.
Zielsetzung
Bewachungsunternehmer und dessen Bewachungspersonal Bei der Waffensachkunde für gefährdete Personen, Bewachungsunternehmer und dessen Bewachungspersonal wird die sichere Handhabung der Schusswaffe intensiv vermittelt. Der Lehrgang umfasst 24 Unterrichtsstunden Theorie und 16 Unterrichtsstunden praktische Ausbildung mit der Schusswaffe.
Abschluss
Waffensachkunde gemäß §7 WaffG.
Inhalt
- die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften des Waffenrechts und des Beschussrechts
- Notwehr und Notstand
- Innen- und Außenballistik
- Reichweite und Wirkungsweise von Geschossen
- Kenntnisse über die Funktions- und Wirkungsweise sowie die Reichweite
- verbotenen Gegenständen
- sichere Handhabung von Waffen und Munition
- Fertigkeiten im Schießen
- Kenntnisse über die wichtigsten Vorschriften über das Bewachungsgewerbe (DGUV 23, BewachV, usw.)
- Die Prüfung umfasst einen schriftlichen, sowie praktischen Test.
Dauer
Die Qualifizierung dauert insgesamt 5 Tage und findet in Vollzeitunterricht statt.
Unterrichtszeiten
Diese Qualifizierung läuft in Vollzeit, Mo-Fr 9:00 - 16:00 Uhr.
Förderungsmöglichkeiten
Termine
Unsere Maßnahmen sind modular aufgebaut. Daher ist ein individueller Einstieg für Sie jederzeit möglich.Hierfür treten Sie bitte direkt in Kontaktmit unserer Geschäftsstelle, um für Sie einen perfekten Zuschnitt zu Ihrer Maßnahme gestalten zu können.
22.01.2024 - 26.01.2024
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26.02.2024 - 01.03.2024
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25.03.2024 - 28.03.2024
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22.04.2024 - 26.04.2024
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21.05.2024 - 24.05.2024
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24.06.2024 - 28.06.2024
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Entfällt
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26.08.2024 - 30.08.2024
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23.09.2024 - 27.09.2024
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21.10.2024 - 25.10.2024
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25.11.2024 - 29.11.2024
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16.12.2024 - 20.12.2024
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Der Meister qualifiziert sich in erster Linie dazu, Fach- und Führungsaufgaben im gehobenen Management der Wach- und Sicherheitsbranche fachgerecht und sicher wahrnehmen zu können.
Wenn Sie sich auf, die sich ständig ändernden Strukturen und Systeme, der Arbeitsorganisation, Entwicklung und Personalführung flexibel einstellen, können Sie auf den technisch- organisatorischen und personellen Wandel im Unternehmen Einfluss nehmen.
Vorraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen sicherheitsrelevanten anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft oder eine vergleichbare Qualifikation nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird zugelassen wer, das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und zu den oben genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den o. g. Arbeitsgebieten und Aufgaben eines Geprüften Meisters/einer Geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit haben.
Zielsetzung
Karrierechancen als Meister für Schutz und Sicherheit im Bereich der Sicherheitswirtschaft ergeben sich in verschiedenen Ausrichtungen.
Generell sind Meister für Schutz und Sicherheit abhängig vom Tätigkeitsspektrum des Unternehmens liegen sie vorwiegend im operativen Management.
Abschluss
Die unter "Berufliche Qualifikation" beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Meister/die Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 26. März 2003 (BGBl. 1 S. 433), zuletzt geändert am 26. März 2014 (BGBl. I S. 286f., Art. 44), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Inhalt
- Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
- Grundlegende Qualifikationen
- Handlungsspezifische Qualifikationen
- im Handlungsbereich "Schutz- und Sicherheitstechnik"
- im Handlungsbereich "Organisation"
- im Handlungsbereich "Führung und Personal"
Dauer
Die Qualifizierung dauert insgesamt 24 Monate und findet in Vollzeitunterricht statt, auch Teilzeit möglich über unsere Internetplattform (E-Learning) nach Absprache.
Unterrichtszeiten
Diese Qualifizierung läuft in Vollzeit, Mo-Fr 9:00 - 16:00 Uhr.
Förderungsmöglichkeiten
Termine
Unsere Maßnahmen sind modular aufgebaut. Daher ist ein individueller Einstieg für Sie jederzeit möglich. Hierfür treten Sie bitte direkt in Kontakt mit unserer Geschäftsstelle, um für Sie einen perfekten Zuschnitt zu Ihrer Maßnahme gestalten zu können.
Bei der Fachkraft für Schutz und Sicherheit handelt es sich um einen in Deutschland anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) mit 3-jähriger Ausbildung.
Jedoch können Sie sich, bei uns nach Einzelfallprüfung bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen, dafür qualifizieren und die Prüfung ablegen. Diese Maßnahme auch als Umschulung möglich, eignet sich für Personen, die sich beruflich neu orientieren möchten.
Vorraussetzungen
Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im Wach- und Sicherheitsgewerbe (Ausbildungsbereich Industrie und Handel).
Jedoch können Sie sich, bei uns nach Einzelfallprüfung bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen, dafür qualifizieren und die Prüfung ablegen. Diese Maßnahme auch als Umschulung möglich, eignet sich für Personen, die sich beruflich neu orientieren möchten.
Das Angebot richtet sich an Arbeitssuchende mit oder ohne Berufsausbildung, die sich für eine Tätigkeit im Wach- und Sicherheitsgewerbe interessieren.
Wenn Sie einen Schulabschluss haben und über angemessene Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen, können wir anhand eines kleinen Tests gemeinsam herausfinden, ob diese Umschulung für Sie erfolgversprechend ist.
Abschluss
Geprüfte Fachkraft für Schutz und Sicherheit (Ausbildungsberuf IHK)
Inhalt
- Recht
- Situationsbedingtes Verhalten und Handeln
- Schutz und Sicherheit
- Strafrecht
- Wirtschafts – und Sozialkunde
Dauer
Die Qualifizierung dauert insgesamt 245 Tage und findet in Vollzeitunterricht statt.
Unterrichtszeiten
Diese Qualifizierung läuft in Vollzeit, Mo-Fr 9:00 - 16:00 Uhr.
Förderungsmöglichkeiten
Termine
Unsere Maßnahmen sind modular aufgebaut. Daher ist ein individueller Einstieg für Sie jederzeit möglich. Hierfür treten Sie bitte direkt in Kontakt mit unserer Geschäftsstelle, um für Sie einen perfekten Zuschnitt zu Ihrer Maßnahme gestalten zu können.